Tel.: 0 2645 / 6139210vettelschoss@vg-linz.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ortsgemeinde Vettelschoß, vertreten durch den Ortsbürgermeister, ist bemüht ihren Webauftritt unter www.vettelschoss.de allen Nutzerinnen und Nutzern barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen: Richtlinie (EU) 2016/2102, Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland‑Pfalz (BITV‑RP), Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die gesamte Webseite www.vettelschoss.de.

Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.06.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Webseite erfüllt die Anforderungen der BITV‑RP/WCAG 2.1 Level AA, mit Ausnahmen.

Noch nicht umgesetzt oder nicht barrierefrei:

  • Die Webseite verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache
  • Die Webseite verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache
  • Die Webseite verfügt nicht über eine Vorlesefunktion (Readspeaker)
  • Dokumente und PDFs sind zum Teil nicht barrierefrei abrufbar

Ein Abwägungsverfahren gemäß §4 BITV‑RP wurde durchgeführt. Maßnahmen, die derzeit unverhältnismäßig aufwändig wären (z. B. Gebärdensprachen-Videos), werden beim nächsten Relaunch/Upgrade berücksichtigt.
Die Ortsgemeinde Vettelschoss ist dennoch bemüht bis zum Relaunch der Webseite die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend mit vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung weiter zu verbessern.

Geplante Verbesserungen

  • Überarbeitung aller PDF-Dokumente auf barrierefreie Struktur (Tags, Lese-Reihenfolge).
  • Implementierung von Leichter Sprache, wo möglich.

Erstellung und Bewertungen

Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2025 erstellt. Die Konformität wurde im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Feedback & Kontakt

Bitte melden Sie Barrieren oder Probleme beim Zugang zur Webseite über unser Gemeindebüro:

  • E-Mail: vettelschoss@vg-linz.de
  • Telefon: Tel.: 02645 / 613-9210
    Montag  08:30 – 13.00 Uhr  | Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr | Mittwoch 08:30 – 14:00 Uhr | Donnerstag + Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
  • Besuchsadresse:
    Erlenweg 1-3, 53560 Vettelschoß

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Meldung nicht ausreichend bearbeitet wurde, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland‑Pfalz wenden:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de

Zur Nutzung der Webseite haben Sie außerdem folgende Möglichkeiten:

Textgröße
Sie können die Textgröße durch gleichzeitiges Drücken der  Tasten „STRG“ und „+“  vergrößern. Bilder passen sich automatisch mit an.
Mit der Kombination „STRG“ und „-“ wird der Text wieder kleiner.

Ohne Maus navigieren
Sie können die Navigation auch über die Nutzung der Pfeiltasten erreichen. Eine Seite öffnet sich dann mit „Enter“. Wenn Sie die „Tab-Taste“ bedienen scrollen Sie nach unten.

Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auf jeder Seite über „Breadcrumbs“ (deutsch: Brotkrumen) orientieren, diese zeigen Ihnen den jeweiligen Pfad in der Webseitenstruktur. Sie finden diese Navigation am Anfang jeder Seite mit „Startseite“. Dort können Sie jederzeit zurück springen.

Links
Interne und externe Links werden farblich kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzende von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.

Kontakt

Ortsbürgermeister
Norbert Rohringer

Gemeindebüro
Erlenweg 1-3
Telefon: 02645 / 6139210
vettelschoss@vg-linz.de

Sprechzeit Bürgermeister
Di. 17:00 - 18:00 Uhr