Tel.: 0 2645 / 6139210vettelschoss@vg-linz.de

Mitteilungen der Gemeinde-Verwaltung

Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Vettelschoß bittet um Mithilfe!

Ihre Freiwillige Feuerwehr Vettelschoß informiert:

Am Samstag, 08.11.2025 werden ab 14 Uhr die Löschwasserhydranten in der Vettelschoß, Kalenborn, Willscheid, Oberwillscheid, Kau und dem Wohngebiet Auf der Höhe durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß überprüft und winterfest gemacht!

 

Bitte unterstützen Sie die Feuerwehr und leisten auch Sie ihren Beitrag für die Sicherheit in Ihrer Nachbarschaft:

Bitte halten Sie je nach Witterung „ihre“ Hydranten (vor /neben ihrem Haus) wenn notwendig frei von Überwuchs, Schnee, Eis und parkenden Fahrzeugen.

Vielen Dank.

Ihre Feuerwehr Vettelschoß

Bürgersteig mit Laub, ein weißer Pfeil zeigt auf einen frei gekehrtem Hydranten, an einem Laternenmast ist ein Hydratenschild markiert

Winterdienst auf unseren Gemeindestraßen

Bevor uns nun die kalte Jahreszeit mit Frost, Schneefall und Glatteis überrascht, einige Anmerkungen zu unserem gemeindlichen Winterdienst:

Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.11.2018 der Ortsgemeinde Vettelschoß obliegt neben dem Bestreuen der Gehwege bei Glätte auch die Schneeräumung von Fahrbahnen (bis zur Mitte) und Gehwegen den Eigentümern oder Besitzern aller bebauten oder unbebauten Grundstücke.

Die Schneeräumung der Fahrbahnen übernimmt die Ortsgemeinde soweit wie möglich für die Grundstückseigentümer.

Sollte es zu Unzufriedenheit kommen und Sie möchten sich bei unseren Mitarbeitern beschweren,  können Sie dies in einem ruhigen und sachlichen Ton an uns herantragen.  Beschwerden müssen weder laut noch aggressiv geführt werden. Denn bedenken Sie: unsere Mitarbeiter übernehmen mit der Straßenräumung die Aufgaben und Pflichten aller Grundstückseigentümer und müssen sich dafür weder in den sozialen Medien noch persönlich beschimpfen lassen!

Den kompletten Wortlaut unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen können Sie hier nachlesen.

Damit der Streu- und Räumdienst der Ortsgemeinde problemlos und zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann, bitten wir um Beachtung und um Verständnis für die folgenden Punkte:

  • Der Zeitaufwand zum einmaligen Räumen aller Straßen im Gemeindegebiet beträgt rund 6 Stunden. Nehmen die Bauhofmitarbeiter die Räumtätigkeit zwischen 3 – 4 Uhr morgens auf, ist leicht zu errechnen, dass nicht alle Bereiche bereits um 6 Uhr geräumt sein können. Auch können Straßen, welche als erstes geräumt werden, bei anhaltendem Schneefall dann bereits wieder zugeschneit sein.
  • Beim abendlichen Abstellen des Fahrzeuges am Straßenrand bitte schon an den Räumdienst in der kommenden Nacht bzw. am kommenden Morgen denken. Fahrzeuge soweit wie möglich auf dem eigenen Grundstück oder zumindest auf einer Straßenseite parken, da durch zick-zack parkende Fahrzeuge nicht nur der Räumdienst, sondern auch Feuerwehrfahrzeuge oder Fahrzeuge des Rettungsdienstes stark behindert werden. Und im Notfall zählt oft jede Sekunde!
  • Bei Schneefall und Glatteis müssen auch die Bauhofmitarbeiter zunächst mit ihrem privaten PKW den Bauhof erreichen, um von dort aus mit den entsprechenden Fahrzeugen, die Tätigkeiten aufzunehmen.
  • An besonderen Steilstraßen hat die Ortsgemeinde Streugutbehälter aufgestellt, womit Anlieger die Straßen bestreuen können, sofern der Räum- bzw. Streudienst diese Straßen noch nicht befahren hat oder diese bereits wieder zugeschneit sein sollten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, sofern der Räumdienst bereits freigeräumte Gehwege wieder mit Schnee zuschiebt. Dies geschieht nicht aus Absicht. Aber auch der Räumdienst kann den Schnee nicht wegzaubern und muss ihn von der Fahrbahn an den Rand schieben. Dabei kann es auch passieren, dass Schnee wieder auf die bereits freigeräumten Gehwege fällt. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass am Rand parkende Autos sowie Garagen- bzw. Grundstückseinfahrten nicht mit Schnee zugeschoben werden!
  • Schnee, welcher von den Anliegern von den Gehwegen entfernt werden muss, darf nicht an den Straßenrand geräumt werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Dies führt ansonsten neben dem Schnee, der durch den gemeindlichen Bauhof an den Straßenrand geschoben wird, zu einer zusätzlichen Verengung des Straßenraumes. Hierdurch werden Feuerwehren und Rettungsdienste, aber auch andere Dienstleister wie die Müllentsorgungswagen stark behindert.
  • Bei Tauwetter sollten die Schneeberge nicht über die Straße verteilt ausgebreitet werden, damit der Schnee schneller und besser wegtaut! Sollte es abends/nachts wieder frieren, wird die Straße zu einer gefährlichen Rutschbahn.
  • Bei anhaltenden und ergiebigen Schneefällen über Tage hinweg, muss auch der Räumdienst schauen, wo er den Schnee hinschieben kann. Bitte haben Sie in extremen Situationen auch Verständnis dafür, dass persönliche Belange dann in den Hintergrund treten müssen.

 

Veranstaltungskalender 2026

Die Ortsgemeinde Vettelschoß bittet alle Vereine und Institutionen, welche Veranstaltungen im nächsten Jahr planen, uns die angedachten Termine bis 30.11.2025 per Email an vettelschoss@vg-linz.de einzureichen. Sollte es zu Terminüberschneidungen verschiedener Vereine kommen, werden wir uns natürlich mit den Ansprechpartnern der Vereine in Verbindung setzen.

Meldung defekter Straßenbeleuchtung

Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.

Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.

Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.

Termine zur Annahme von Grünschnitt

Der Bauhof nimmt  ab Oktober 2025 an folgenden Terminen in der Zeit von 9.00 – 11.00 Uhr (letzter Einlass um 10.45 Uhr!) Hecken- und Astschnittgut in haushaltsüblichen Mengen am Lager „Alte Kippe“ entgegen:

  • 22.11.2025
  • 06.12.2025

Das Schnittgut wird gehäckselt und kann für Eigenbedarf verwendet werden.

 

Beseitigung von Überwuchs und Heckenrückschnitt im öffentlichen Straßenraum

Die Ortsgemeinde Vettelschoß weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet sind, den Überwuchs von Bäumen und Sträuchern, der von ihrem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum, dazu zählen auch Geh- und Radwege, reicht, zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen.

Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sind. Um den Grundstückseigentümern Unannehmlichkeiten zu ersparen, bittet die Ortsgemeinde, der Pflicht zum Rückschnitt nachzukommen.

Kontakt

Ortsbürgermeister
Norbert Rohringer

Gemeindebüro
Erlenweg 1-3
Telefon: 02645 / 6139210
vettelschoss@vg-linz.de

Sprechzeit Bürgermeister
Di. 17:00 - 18:00 Uhr