Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.
Die temporäre Fahrbahnverengung an der Ortseinfahrt Vettelschoß aus Richtung Willscheid kommend, Hauptstraße L252 wurde gestern auf Anweisung des Ordnungsamts wieder abgebaut.
Leider hat die Maßnahme nicht den gewünschten Effekt erzielt und die Geschwindigkeiten wurden nicht reduziert. Messungen zeigten sogar einen leichten Anstieg. Das ist sehr bedauerlich, besonders weil es sich hier auch um einen wichtigen Schulweg (Querungen Im Pösch und Dorfmuseum) handelt.
Der LBM (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) wurde bereits angefragt und hat eine Geschwindigkeitsmessung vor Ort empfohlen. Diese wird von Seiten der Ortsgemeinde nun eigeplant.
Unabhängig davon gilt: Alle in Vettelschoß können dazu beitragen, dass dort langsamer gefahren wird. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und der Einhaltung von Tempo 50 km/h.
2026_01_27_Aufhebung_VAO_LBM_09.09.2024_Vettelschoss_Hauptstr_gdM_OG
Leider werden immer noch und immer wieder öffentliche Flächen in Vettelschoß als Hundeklo benutzt. Auf Gehsteigen und öffentlichen Anlagen, aber auch vor vielen privaten Haustüren und in Blumenbeeten werden die Hinterlassenschaften der Hunde von ihren Besitzern einfach liegen gelassen – sehr zum Ärgernis vieler Vettelschosser!
Wir als Ortsgemeinde bitten Sie als Hundehalter Rücksicht auf andere zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen. Für eine Verbesserung des Straßen- und Wegebildes sorgen wir für den (kostspieligen) Aufbau und die Instandhaltung (Unterhalt, Auffüllen des Spenders, Entleeren des Korbes) von Hundekot-Beutelstationen. Seien Sie bitte nicht zu bequem, sich allen Konsequenzen bei der Hundehaltung zu stellen und die Beutel zu benutzen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit ihrem Hund beim Gassigehen – aber des einen Freud, nämlich ein Tier zu halten, darf bei etwas Verständnis nicht zum Ärgernis für Andere werden!
Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.
Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.
Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.
Die Ortsgemeinde Vettelschoß weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet sind, den Überwuchs von Bäumen und Sträuchern, der von ihrem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum, dazu zählen auch Geh- und Radwege, reicht, zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen.
Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sind. Um den Grundstückseigentümern Unannehmlichkeiten zu ersparen, bittet die Ortsgemeinde, der Pflicht zum Rückschnitt nachzukommen.
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