Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.
Leider werden immer noch und immer wieder öffentliche Flächen in Vettelschoß als Hundeklo benutzt. Auf Gehsteigen und öffentlichen Anlagen, aber auch vor vielen privaten Haustüren und in Blumenbeeten werden die Hinterlassenschaften der Hunde von ihren Besitzern einfach liegen gelassen – sehr zum Ärgernis vieler Vettelschosser!
Wir als Ortsgemeinde bitten Sie als Hundehalter Rücksicht auf andere zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen. Für eine Verbesserung des Straßen- und Wegebildes sorgen wir für den (kostspieligen) Aufbau und die Instandhaltung (Unterhalt, Auffüllen des Spenders, Entleeren des Korbes) von Hundekot-Beutelstationen. Seien Sie bitte nicht zu bequem, sich allen Konsequenzen bei der Hundehaltung zu stellen und die Beutel zu benutzen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit ihrem Hund beim Gassigehen – aber des einen Freud, nämlich ein Tier zu halten, darf bei etwas Verständnis nicht zum Ärgernis für Andere werden!
Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.
Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.
Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.
Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da das Mähen in den meisten Fällen mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, damit der nachbarschaftliche Frieden nicht gestört wird. Durch die Novellierung des Landes-Immissionsschutzgesetzes wurden die Bestimmungen über den Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten und Maschinen definiert. Demnach ist der Betrieb an Werktagen (also auch an Samstagen) in der Zeit von 13 – 15 Uhr und von 20 – 7 Uhr nicht erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb sogar ganztägig zu unterlassen.
Das Betriebsverbot in der Mittagszeit gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge oder gewerblich genutzt werden.
Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegen jedoch Sonderreglungen die bundesrechtlich durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen an Werktagen in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr sowie von 17 – 9 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden. In Industrie- und Gewerbebetrieben gelten diese Betriebsverbote nicht.
Die Jugendarbeit betreibenden Vereine werden hiermit aufgefordert bis spätestens 31.07.2026 ihre Anträge auf Bezuschussung der Jugendarbeit im Gemeindebüro der Ortsgemeinde im Erlenweg 3 abzugeben. Zu melden sind per Stand vom 30.06.2026 alle Jugendlichen unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Vettelschoß, die Mitglieder eines Vereins oder einer freien Jugendgruppe sind.
Die Ortsgemeinde bittet die Einrichtungen und Personengruppen, die ehrenamtliche Seniorenarbeit innerhalb der Gemeinde Vettelschoß betreiben, ihre Anträge auf Zuschüssen bis spätestens 31.07.2026 zu stellen. In Verbindung mit den Anträgen ist ein Nachweis über die durchgeführten Veranstaltungen beizufügen.
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