Tel.: 0 2645 / 99 270vettelschoss@vg-linz.de

Mitteilungen der Gemeinde-Verwaltung

Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.

 

Wiederholter Vandalismus in der KiTa Kalenborn

Am Montag, den 05.05.2025 und wieder am Mittwoch, den 07.05.2025 mussten die Erzieherinnen der Kita Kalenborn wiederholt Vandalismus auf dem Spielgelände ihrer Kita feststellen. Eine liebevoll geschreinerte Matschküche wurde mutwillig zerstört und umgestoßen. Gesplitterte Holz- und Küchenteile und zahlreiche Zigarettenkippen wurden auf dem gesamten Spielgelände gefunden.

Ein Klettergerüst wurde mit einem Feuerzeug angekokelt, sodass nun die Unfallkasse prüfen muss, ob dieses Spielgerät eine Unfallgefährdung für Kinder bedeutet. Das Klettergerüst musste daher bis zur Prüfung vorerst gesperrt werden.

Leider nehmen diese Beispiele der mutwilligen Zerstörung immer mehr zu.
Wir fragen uns:
Warum randalieren Kinder und Jugendliche auf dem KiTa- Spielplatz? Warum zerstören sie Spielgeräte, mit denen sie vielleicht sogar vor ein paar Jahren noch selber gespielt haben?
Was können wir tun?

Die Sachbeschädigung wurden heute zur Anzeige gebracht. Die Polizei nahm den Vandalismus auf und der Träger der Ortsgemeinde stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch!
Weitere Maßnahme, im Interesse unserer Kindergartenkinder, werden überlegt und zeitnah umgesetzt.

Bitte kommunizieren Sie dieses Thema mit ihren Kindern und teilen Sie uns mit, wenn Sie Augenzeuge einer solchen Straftat werden!
Zerstörungen dieser Art sind Straftaten, die auch weiter zur Anzeige gebracht werden. Straftaten müssen Konsequenzen haben, damit aus Kindertätern später keine Erwachsenen-Täter werden.

Vandalismus in Vettelschoß

Leider ist es in den letzten Monaten vermehrt zu Vandalismus in unserer Ortsgemeinde gekommen:

  • Scheiben an verschiedenen Gebäuden wurden eingeworfen oder mit Eiern beschmissen
  • Gebäude wurden mit Schmierereien wie Hakenkreuzen versehen
  • Pflanzen wurden herausgerissen oder schlichtweg einfach zertrampelt oder gestohlen
  • Spielgeräte wurden zerstört
  • Straßenschilder wurden umgetreten
  • der Kunstrasen Sportplatz musste monatelang wegen eines durch einen Silvesterböller verursachten Brandschaden gesperrt werden

Nun wurde am langen ersten Maiwochenende wieder einmal an unserem Kindergarten in Kalenborn randaliert. Eine in liebevoller Kleinarbeit von einem Bauhofmitarbeiter selbst gebaute Matschküche für die Kinder wurde achtlos zerstört, Randsteine der Wegebefestigung wurden herausgerissen.

Schäden, welche Zeit und Geld kosten.

Die Zeit, die unser Bauhof mit den Reparaturen und mit dem Entfernen von den Schmierereien verbringt, könnte ansonsten anderweitig genutzt werden.  Das Geld, welches für Reparaturmaterial und Reinigungsmaterial aufgebracht werden muss, könnte in unserer Ortsgemeinde sinnvoller eingesetzt werden.

Es macht traurig, dass die Zerstörungswut und damit die Sachbeschädigungen immer mehr zunehmen.

Wer am letzten langen Wochenende (Nacht 30.04. zum 01.05 bis 04.05.2025) an der KiTa in Kalenborn etwas gesehen oder bemerkt hat, kann sich gerne im Gemeindebüro unter 02645-99270 oder vettelschoss@vg-linz.de melden.

 

Ärgernis Hundeklo auf öffentlichen Flächen

Leider werden immer noch und immer wieder öffentliche Flächen in Vettelschoß als Hundeklo benutzt.
Wir als Gemeinde bitten Sie als Hundehalter Rücksicht auf andere zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für eine Verbesserung des Straßen- und Wegebildes sorgen wir für den (kostspieligen) Aufbau und die Instandhaltung (Unterhalt, Auffüllen des Spenders, Entleeren des Korbes) von Hundekot-Beutelstationen. Seien Sie bitte nicht zu bequem, sich allen Konsequenzen bei der Hundehaltung zu stellen und die Beutel zu benutzen.

– Hundekot am Straßenrand sorgt bei Mäharbeiten durch die Gemeindearbeiter für überaus unschöne Überraschungen an Schuhen und Arbeitskleidung und ist für diese inakzeptabel.
– Hundekot auf Wiesen und Feldern, besonders im Sommer, wenn Lebensmittel geerntet werden, sind ein hygienisches Problem. Der Kot enthält Keime, die Lebensmittel wie Getreide belasten. Gefährliche Krankheitserreger können durch Hundekot auf Heu oder Silage zu den Hoftieren gelangen.
– Hundekot birgt für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren erhebliche gesundheitliche Gefahren (kontaminierter Sand/Rasen durch Parasiten an Spielplätzen, Kindergärten, Schulen)
– Schlussendlich begeht jeder, der den Kot seines Hundes nicht entfernt, eine Ordnungswidrigkeit.

Wie wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund beim Gassigehen – aber des einen Freud, nämlich ein Tier zu halten, darf bei etwas Verständnis nicht zum Ärgernis für Andere gereichen!

Meldung defekter Straßenbeleuchtung

Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.

Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.

Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.

Lärmschutz: Rasen mähen – aber nicht zur falschen Zeit

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da das Mähen in den meisten Fällen mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, damit der nachbarschaftliche Frieden nicht gestört wird. Durch die Novellierung des Landes-Immissionsschutzgesetzes wurden die Bestimmungen über den Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten und Maschinen definiert. Demnach ist der Betrieb an Werktagen (also auch an Samstagen) in der Zeit von 13 – 15 Uhr und von 20 – 7 Uhr nicht erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb sogar ganztägig zu unterlassen.
Das Betriebsverbot in der Mittagszeit gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge oder gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegen jedoch Sonderreglungen die bundesrechtlich durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen an Werktagen in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr sowie von 17 – 9 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden. In Industrie- und Gewerbebetrieben gelten diese Betriebsverbote nicht.

Kontakt

Ortsbürgermeister
Norbert Rohringer

Gemeindebüro
Erlenweg 1-3
Telefon: 0 26 45 / 99 27 0
vettelschoss@vg-linz.de

Sprechzeit Bürgermeister
Di. 17:00 - 18:00 Uhr