Tel.: 0 2645 / 99 270vettelschoss@vg-linz.de

Mitteilungen der Gemeinde-Verwaltung

Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.

 

Winterdienst auf unseren Gemeindestraßen

Bevor uns nun die kalte Jahreszeit mit Frost, Schneefall und Glatteis überrascht, einige Anmerkungen zu unserem gemeindlichen Winterdienst:

Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.11.2018 der Ortsgemeinde Vettelschoß obliegt neben dem Bestreuen der Gehwege bei Glätte auch die Schneeräumung von Fahrbahnen (bis zur Mitte) und Gehwegen den Eigentümern oder Besitzern aller bebauten oder unbebauten Grundstücke.

Die Schneeräumung der Fahrbahnen übernimmt die Ortsgemeinde soweit wie möglich für die Grundstückseigentümer.

Sollte es zu Unzufriedenheit kommen und Sie möchten sich bei unseren Mitarbeitern beschweren,  können Sie dies in einem ruhigen und sachlichen Ton an uns herantragen.  Beschwerden müssen weder laut noch aggressiv geführt werden. Denn bedenken Sie: unsere Mitarbeiter übernehmen mit der Straßenräumung die Aufgaben und Pflichten aller Grundstückseigentümer und müssen sich dafür weder in den sozialen Medien noch persönlich beschimpfen lassen!

Den kompletten Wortlaut unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen können Sie hier nachlesen.

Damit der Streu- und Räumdienst der Ortsgemeinde problemlos und zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann, bitten wir um Beachtung und um Verständnis für die folgenden Punkte:

  • Der Zeitaufwand zum einmaligen Räumen aller Straßen im Gemeindegebiet beträgt rund 6 Stunden. Nehmen die Bauhofmitarbeiter die Räumtätigkeit zwischen 3 – 4 Uhr morgens auf, ist leicht zu errechnen, dass nicht alle Bereiche bereits um 6 Uhr geräumt sein können. Auch können Straßen, welche als erstes geräumt werden, bei anhaltendem Schneefall dann bereits wieder zugeschneit sein.
  • Beim abendlichen Abstellen des Fahrzeuges am Straßenrand bitte schon an den Räumdienst in der kommenden Nacht bzw. am kommenden Morgen denken. Fahrzeuge soweit wie möglich auf dem eigenen Grundstück oder zumindest auf einer Straßenseite parken, da durch zick-zack parkende Fahrzeuge nicht nur der Räumdienst, sondern auch Feuerwehrfahrzeuge oder Fahrzeuge des Rettungsdienstes stark behindert werden. Und im Notfall zählt oft jede Sekunde!
  • Bei Schneefall und Glatteis müssen auch die Bauhofmitarbeiter zunächst mit ihrem privaten PKW den Bauhof erreichen, um von dort aus mit den entsprechenden Fahrzeugen, die Tätigkeiten aufzunehmen.
  • An besonderen Steilstraßen hat die Ortsgemeinde Streugutbehälter aufgestellt, womit Anlieger die Straßen bestreuen können, sofern der Räum- bzw. Streudienst diese Straßen noch nicht befahren hat oder diese bereits wieder zugeschneit sein sollten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, sofern der Räumdienst bereits freigeräumte Gehwege wieder mit Schnee zuschiebt. Dies geschieht nicht aus Absicht. Aber auch der Räumdienst kann den Schnee nicht wegzaubern und muss ihn von der Fahrbahn an den Rand schieben. Dabei kann es auch passieren, dass Schnee wieder auf die bereits freigeräumten Gehwege fällt. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass am Rand parkende Autos sowie Garagen- bzw. Grundstückseinfahrten nicht mit Schnee zugeschoben werden!
  • Schnee, welcher von den Anliegern von den Gehwegen entfernt werden muss, darf nicht an den Straßenrand geräumt werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Dies führt ansonsten neben dem Schnee, der durch den gemeindlichen Bauhof an den Straßenrand geschoben wird, zu einer zusätzlichen Verengung des Straßenraumes. Hierdurch werden Feuerwehren und Rettungsdienste, aber auch andere Dienstleister wie die Müllentsorgungswagen stark behindert.
  • Bei Tauwetter sollten die Schneeberge nicht über die Straße verteilt ausgebreitet werden, damit der Schnee schneller und besser wegtaut! Sollte es abends/nachts wieder frieren, wird die Straße zu einer gefährlichen Rutschbahn.
  • Bei anhaltenden und ergiebigen Schneefällen über Tage hinweg, muss auch der Räumdienst schauen, wo er den Schnee hinschieben kann. Bitte haben Sie in extremen Situationen auch Verständnis dafür, dass persönliche Belange dann in den Hintergrund treten müssen.

 

Ein Hauch von Weihnachten lag in der Luft

Am 2. Adventssonntag erlebten die Senior/innen der Ortsgemeinde Vettelschoß eine wunderschöne Adventsweihnachtsfeier, die dank des Engagements vieler fleißiger Helfer aus dem Ort zu einem unvergesslichen Ereignis wurde. Bei leckerem Kaffee und Kuchen verbrachten die Anwesenden schöne Stunden miteinander im Forum Am Blauen See. Einige konnten sogar extra aus ihren Pflegereinrichtungen anreisen.

Das abwechslungsreiche Programm begann mit einer Begrüßung des Ortsbürgermeisters Norbert Rohringer und einer Darbietung der Kinderkürassiere, die mit einem Einblick in ihren diesjährigen Karnevalstanz für Schwung im Saal sorgten.

Mit einer beschwingten Bühnenschau der Kita Vettelschoß ging es weiter. Die Kita-Kinder stimmten ein „Advent das ist die stille Zeit, die Tage schnell verrinnen. Das Fest der Liebe ist nicht weit, fangt an euch zu besinnen.“, sie musizierten und hatten gute Wünsche im Gepäck: „Ich wünsche den Leuten Gesundheit“, „Ich wünsche den Leuten Frieden.“, „Ich wünsche den Leuten eine schöne Adventszeit“.

Gefolgt von festlichen Klängen des Musikvereins, die für weihnachtliche Stimmung sorgten, ging es über zum Highlight des kurzweiligen Nachmittags mit dem Auftritt des Nikolauses, der in Begleitung von Ruprecht und seinem Rentier unterwegs war. Ortsbürgermeister Rohringer ehrte auch die älteste Bürgerin und den ältesten Bürger der Gemeinde mit 93 und 92 Jahren – ein bewegender Moment für alle Anwesenden.

Die Freude wurde mit der Verteilung kleiner Weihnachtstüten an alle Gäste abgerundet. Mit insgesamt 152 Gästen lag ein wahrhaft festlicher Hauch von Weihnachten in der Luft, der viele Herzen erwärmte und die Gemeinschaft feierte.

Text und Fotos: Josianne Paganetti

Die Ortsgemeinde Vettelschoß bedankt sich ganz herzlich bei allen Besuchern und allen fleißigen Helfern vor und hinter den Kulissen für  ihre tatkräftige Unterstützung, ohne die dieser schöne Tag nicht stattfinden könnte!

 

 

 

 

Meldung defekter Straßenbeleuchtung

Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.

Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.

Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.

Kontakt

Ortsbürgermeister
Norbert Rohringer

Gemeindebüro
Erlenweg 1-3
Telefon: 0 26 45 / 99 27 0
vettelschoss@vg-linz.de

Sprechzeit Bürgermeister
Di. 17:00 - 18:30 Uhr