Tel.: 0 2645 / 99 270 | info@vettelschoss.de
Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.
Dank des tollen Engagements von Erzieherinnen, der Elternschaft und natürlich der KiTa Kinder, wird unser Kindergarten in Kalenborn am 03.05.2023 zur Naturpark-KiTa Rhein-Westerwald zertifiziert. Ein großartiger Erfolg!
Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.11.2018 der Ortsgemeinde Vettelschoß obliegt neben dem Bestreuen der Gehwege bei Glätte auch die Schneeräumung von Fahrbahnen (bis zur Mitte) und Gehwegen den Eigentümern oder Besitzern aller bebauten oder unbebauten Grundstücke.
Die Schneeräumung der Fahrbahnen übernimmt die Ortsgemeinde soweit wie möglich für die Grundstückseigentümer. Damit jedoch der Streu- und Räumdienst der Ortsgemeinde problemlos und zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann, bitten wir um Beachtung und um Verständnis für die folgenden Punkte:
Die Ortsgemeinde Vettelschoß bittet alle Vereine und Institutionen, welche Veranstaltungen im nächsten Jahr planen, uns die angedachten Termine bis 30.11.2022 per Email an info@vettelschoss.de einzureichen. Sollte es zu Terminüberschneidungen verschiedener Vereine kommen, werden wir uns natürlich mit den Ansprechpartnern der Vereine in Verbindung setzen.
Gemäß §15 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Vettelschoß ist das Anbringen und Aufstellen von Grabschmuck an und auf der Stelenwand nicht zulässig.
Das Ankleben von Grablichtern auf der Stele ist verboten und stellt eine Sachbeschädigung dar!
Die Ortsgemeinde bittet daher, dass jeglicher Grabschmuck (Vasen, Lichter etc.) an, auf und neben den Steken entfernt wird.
Wie auch im vergangenen Jahr soll auf diesem Streifen im Sommer erneut eine Blumenwiese angelegt werden. Ab Herbst erfolgt dann die Neubepflanzung der Fläche.
Leider werden immer noch und immer wieder öffentliche Flächen in Vettelschoß als Hundeklo benutzt.
Wir als Gemeinde bitten Sie als Hundehalter Rücksicht auf andere zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für eine Verbesserung des Straßen- und Wegebildes sorgen wir für den (kostspieligen) Aufbau und die Instandhaltung (Unterhalt, Auffüllen des Spenders, Entleeren des Korbes) von Hundekot-Beutelstationen. Seien Sie bitte nicht zu bequem, sich allen Konsequenzen bei der Hundehaltung zu stellen und die Beutel zu benutzen.
– Hundekot am Straßenrand sorgt bei Mäharbeiten durch die Gemeindearbeiter für überaus unschöne Überraschungen an Schuhen und Arbeitskleidung und ist für diese inakzeptabel.
– Hundekot auf Wiesen und Feldern, besonders im Sommer, wenn Lebensmittel geerntet werden, sind ein hygienisches Problem. Der Kot enthält Keime, die Lebensmittel wie Getreide belasten. Gefährliche Krankheitserreger können durch Hundekot auf Heu oder Silage zu den Hoftieren gelangen.
– Hundekot birgt für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren erhebliche gesundheitliche Gefahren (kontaminierter Sand/Rasen durch Parasiten an Spielplätzen, Kindergärten, Schulen)
– Schlussendlich begeht jeder, der den Kot seines Hundes nicht entfernt, eine Ordnungswidrigkeit.
Wie wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund beim Gassigehen – aber des einen Freud, nämlich ein Tier zu halten, darf bei etwas Verständnis nicht zum Ärgernis für Andere gereichen!
In vielen Straßen von Vettelschoß wurden zur Verkehrsberuhigung Pflanzkübel oder Bäume auf in den Verkehrsbereich hineinragenden Pflanzflächen aufgestellt.
Grün ist nicht nur schön anzusehen. Grün trägt zur Verbesserung des Kleinklimas bei, Schadstoffe werden herausgefiltert, Sauerstoff wird produziert. Blühende Pflanzen dienen Insekten als Nahrung. Aber: das alles möchte auch gepflegt werden.
Patin/Pate sein ist ganz einfach: Übernehmen Sie das regelmäßige gießen und Unkraut jäten eines Pflanzkübels oder einer Pflanzfläche vor Ihrer Haustür und verschönern Sie den Kübel oder die Pflanzfläche gern mit eigenen, ergänzenden Pflanzungen.
Viele Hände – schnelles Ende! Wenn Sie mithelfen möchten, melden Sie sich gerne im Gemeindebüro!
Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.
Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.
Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.
Die Ortsgemeinde Vettelschoß weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet sind, den Überwuchs von Bäumen und Sträuchern, der von ihrem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum, dazu zählen auch Geh- und Radwege, reicht, zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen.
Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sind. Um den Grundstückseigentümern Unannehmlichkeiten zu ersparen, bittet die Ortsgemeinde, der Pflicht zum Rückschnitt nachzukommen.
Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich für eine PCR-Testmöglichkeit bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis, an eine der nachfolgend aufgeführten Testzentren oder die Telefonnummer 116117. Weitere Informationen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion finden Sie auch hier!