Tel.: 0 2645 / 99 270info@vettelschoss.de

Mitteilungen der Gemeinde-Verwaltung

Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen der Gemeindeverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoß.

 

Kindergarten Kalenborn erhält Zertifizierung zur Naturpark-KiTa

Dank des tollen Engagements von Erzieherinnen, der Elternschaft und natürlich der KiTa Kinder, wird unser Kindergarten in Kalenborn am 03.05.2023 zur  Naturpark-KiTa Rhein-Westerwald zertifiziert. Ein großartiger Erfolg!

Winterdienst auf unseren Gemeindestraßen
  1. Die kalte Jahreszeit ist gekommen und  Frost, Schneefall und Glatteis können uns morgens überraschen.

Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.11.2018 der Ortsgemeinde Vettelschoß obliegt neben dem Bestreuen der Gehwege bei Glätte auch die Schneeräumung von Fahrbahnen (bis zur Mitte) und Gehwegen den Eigentümern oder Besitzern aller bebauten oder unbebauten Grundstücke.

Die Schneeräumung der Fahrbahnen übernimmt die Ortsgemeinde soweit wie möglich für die Grundstückseigentümer. Damit jedoch der Streu- und Räumdienst der Ortsgemeinde problemlos und zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann, bitten wir um Beachtung und um Verständnis für die folgenden Punkte:

  • Der Zeitaufwand zum einmaligen Räumen aller Straßen im Gemeindegebiet beträgt rund 6 Stunden. Nehmen die Bauhofmitarbeiter die Räumtätigkeit zwischen 3 – 4 Uhr morgens auf, ist leicht zu errechnen, dass nicht alle Bereiche bereits um 6 Uhr geräumt sein können. Auch können Straßen, welche als erstes geräumt werden, bei anhaltendem Schneefall dann bereits wieder zugeschneit sein.
  • Beim abendlichen Abstellen des Fahrzeuges am Straßenrand bitte schon an den Räumdienst in der kommenden Nacht bzw. am kommenden Morgen denken. Fahrzeuge soweit wie möglich auf dem eigenen Grundstück oder zumindest auf einer Straßenseite parken, da durch zick-zack parkende Fahrzeuge nicht nur der Räumdienst, sondern auch Feuerwehrfahrzeuge oder Fahrzeuge des Rettungsdienstes stark behindert werden. Und im Notfall zählt oft jede Sekunde!
  • Bei Schneefall und Glatteis müssen auch die Bauhofmitarbeiter zunächst mit ihrem privaten PKW den Bauhof erreichen, um von dort aus mit den entsprechenden Fahrzeugen, die Tätigkeiten aufzunehmen.
  • An besonderen Steilstraßen hat die Ortsgemeinde Streugutbehälter aufgestellt, womit Anlieger die Straßen bestreuen können, sofern der Räum- bzw. Streudienst diese Straßen noch nicht befahren hat oder diese bereits wieder zugeschneit sein sollten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, sofern der Räumdienst bereits freigeräumte Gehwege wieder mit Schnee zuschiebt. Dies geschieht nicht aus Absicht. Aber auch der Räumdienst kann den Schnee nicht wegzaubern und muss ihn von der Fahrbahn an den Rand schieben. Dabei kann es auch passieren, dass Schnee wieder auf die bereits freigeräumten Gehwege fällt. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass am Rand parkende Autos nicht mit Schnee zugeschoben werden!
  • Schnee, welcher von den Anliegern von den Gehwegen entfernt werden muss, darf nicht an den Straßenrand geräumt werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Dies führt ansonsten neben dem Schnee, der durch den gemeindlichen Bauhof an den Straßenrand geschoben wird, zu einer zusätzlichen Verengung des Straßenraumes. Hierdurch werden Feuerwehren und Rettungsdienste, aber auch andere Dienstleister wie die Müllentsorgungswagen stark behindert.
  • Bei Tauwetter sollten die Schneeberge nicht über die Straße verteilt ausgebreitet werden, damit der Schnee schneller und besser wegtaut! Sollte es abends/nachts wieder frieren, wird die Straße zu einer gefährlichen Rutschbahn.
  • Bei anhaltenden und ergiebigen Schneefällen über Tage hinweg, muss auch der Räumdienst schauen, wo er den Schnee hinschieben kann. Bitte haben Sie in extremen Situationen auch Verständnis dafür, dass persönliche Belange dann in den Hintergrund treten müssen.
Veranstaltungskalender 2023

Die Ortsgemeinde Vettelschoß bittet alle Vereine und Institutionen, welche Veranstaltungen im nächsten Jahr planen, uns die angedachten Termine bis 30.11.2022 per Email an info@vettelschoss.de einzureichen. Sollte es zu Terminüberschneidungen verschiedener Vereine kommen, werden wir uns natürlich mit den Ansprechpartnern der Vereine in Verbindung setzen.

Hinweis zu den Stelenwänden auf dem Friedhof

Gemäß §15 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Vettelschoß ist das Anbringen und Aufstellen von Grabschmuck an und auf der Stelenwand nicht zulässig.

Das Ankleben von Grablichtern auf der Stele ist verboten und stellt eine Sachbeschädigung dar!

Die Ortsgemeinde bittet daher, dass jeglicher Grabschmuck (Vasen, Lichter etc.) an, auf und neben den Steken entfernt wird.

Bepflanzung des Streifens zwischen Michaelstraße und dem Wohngebiet "'Auf der Höhe"

Wie auch im vergangenen Jahr soll auf diesem Streifen im Sommer erneut eine Blumenwiese angelegt werden. Ab Herbst erfolgt dann die Neubepflanzung der Fläche.

Hinweis der Gemeinde

Leider werden immer noch und immer wieder öffentliche Flächen in Vettelschoß als Hundeklo benutzt.
Wir als Gemeinde bitten Sie als Hundehalter Rücksicht auf andere zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für eine Verbesserung des Straßen- und Wegebildes sorgen wir für den (kostspieligen) Aufbau und die Instandhaltung (Unterhalt, Auffüllen des Spenders, Entleeren des Korbes) von Hundekot-Beutelstationen. Seien Sie bitte nicht zu bequem, sich allen Konsequenzen bei der Hundehaltung zu stellen und die Beutel zu benutzen.

– Hundekot am Straßenrand sorgt bei Mäharbeiten durch die Gemeindearbeiter für überaus unschöne Überraschungen an Schuhen und Arbeitskleidung und ist für diese inakzeptabel.
– Hundekot auf Wiesen und Feldern, besonders im Sommer, wenn Lebensmittel geerntet werden, sind ein hygienisches Problem. Der Kot enthält Keime, die Lebensmittel wie Getreide belasten. Gefährliche Krankheitserreger können durch Hundekot auf Heu oder Silage zu den Hoftieren gelangen.
– Hundekot birgt für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren erhebliche gesundheitliche Gefahren (kontaminierter Sand/Rasen durch Parasiten an Spielplätzen, Kindergärten, Schulen)
– Schlussendlich begeht jeder, der den Kot seines Hundes nicht entfernt, eine Ordnungswidrigkeit.

Wie wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund beim Gassigehen – aber des einen Freud, nämlich ein Tier zu halten, darf bei etwas Verständnis nicht zum Ärgernis für Andere gereichen!

Werden Sie Patin / Pate für ein gepflegtes, grünes Vettelschoß!

In vielen Straßen von Vettelschoß wurden zur Verkehrsberuhigung Pflanzkübel oder Bäume auf  in den Verkehrsbereich hineinragenden Pflanzflächen aufgestellt.

Grün ist nicht nur schön anzusehen. Grün trägt zur Verbesserung des Kleinklimas bei, Schadstoffe werden herausgefiltert, Sauerstoff wird produziert. Blühende Pflanzen dienen Insekten als Nahrung. Aber: das alles möchte auch gepflegt werden.

Patin/Pate sein ist ganz einfach: Übernehmen Sie das regelmäßige gießen und Unkraut jäten eines Pflanzkübels oder einer Pflanzfläche vor Ihrer Haustür und verschönern Sie den Kübel oder die Pflanzfläche gern mit eigenen, ergänzenden Pflanzungen.

Viele Hände – schnelles Ende! Wenn Sie mithelfen möchten, melden Sie sich gerne im Gemeindebüro!

Meldung defekter Straßenbeleuchtung

Gerade in der jetzigen Zeit, wo es abends wieder früher dunkel und morgens später hell wird, fallen defekte Straßenleuchten schnell auf.

Die Meldung von defekten Leuchtkörpern oder beschädigten Straßenlaternen kann von jedem Mitbürger/-in mit wenigen Klicks hier gemeldet werden.
Dort in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der entsprechenden Straße die Leuchte anklicken und den Grund der Störung / Beschädigung angeben.

Natürlich können beschädigte oder defekte Leuchten auch weiterhin an das Gemeindebüro Vettelschoß unter 02645-99270 oder info@vettelschoss.de gemeldet werden. Wir benötigen dazu jedoch unbedingt die Angabe der Straße und der Hausnummer, an welcher die defekte Leuchte steht.

Beseitigung von Überwuchs und Heckenrückschnitt im öffentlichen Straßenraum

Die Ortsgemeinde Vettelschoß weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet sind, den Überwuchs von Bäumen und Sträuchern, der von ihrem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum, dazu zählen auch Geh- und Radwege, reicht, zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen.

Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sind. Um den Grundstückseigentümern Unannehmlichkeiten zu ersparen, bittet die Ortsgemeinde, der Pflicht zum Rückschnitt nachzukommen.

PCR Testmöglichkeiten

Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich für eine PCR-Testmöglichkeit bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis, an eine der nachfolgend aufgeführten Testzentren oder die Telefonnummer 116117. Weitere Informationen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion finden Sie auch hier!

Kontakt

Ortsbürgermeister
Heinrich Freidel

Gemeindebüro
Erlenweg 1-3
Telefon: 0 26 45 / 99 27 0
info@vettelschoss.de

Sprechzeit Bürgermeister
Di. 17:00 - 19:00 Uhr